Neubau
Von der Planung über die Baugenehmigung bis zum Rohbau – Ihr neues Gebäude entsteht nach Ihren Vorstellungen.
Mehr erfahrenPlanung, Ausführung und Übergabe laufen bei einem Ansprechpartner zusammen – ohne Reibungsverluste zwischen Gewerken.
Klare Kosten- und Zeitpläne, verständlich erklärt, ohne versteckte Positionen im Kleingedruckten.
Sorgfältige Ausführung, geprüfte Materialien und ein Auge für Details, die im Alltag den Unterschied machen.
Über uns
Hinter jedem Bauvorhaben steht ein eigener Anspruch: das erste Eigenheim, ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage oder die grundlegende Modernisierung eines Bestandsgebäudes. SeBa Bauträger GmbH begleitet Bauherren in der Region Bad Oeynhausen und Ostwestfalen-Lippe durch alle Phasen dieses Vorhabens – von der ersten Planungsidee über die Baugenehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Dabei steht nicht das einzelne Gewerk im Vordergrund, sondern das gesamte Projekt: Wie lässt sich ein Grundstück sinnvoll bebauen? Welcher Zeitplan ist realistisch? Wo lohnt sich bei einer Renovierung der Aufwand, wo reicht eine punktuelle Modernisierung? Diese Fragen werden gemeinsam mit dem Bauherrn geklärt, bevor der erste Spatenstich erfolgt – so entstehen Gebäude, die zu den Menschen passen, die darin leben oder investieren.
Ein Bauprojekt gelingt dann, wenn Planung, Termine und Ausführung ineinandergreifen – und der Bauherr jederzeit weiß, woran er ist.
Ein realistischer Bauzeitenplan und regelmäßige Baustellenberichte statt vager Ankündigungen.
Geprüfte Materialien, sorgfältige Verarbeitung und eine Ausführung, die auch nach Jahren überzeugt.
Nachvollziehbare Kalkulationen und offene Kommunikation zu jedem Bauabschnitt.
Ein fester Projektverantwortlicher koordiniert alle Gewerke – für kurze Wege und klare Antworten.
Leistungen
Jedes Bauvorhaben ist individuell. Im persönlichen Gespräch klären wir Umfang, Zeitplan und Budget – ausführliche Informationen zu jedem Leistungsbereich finden Sie auf der jeweiligen Unterseite.
Von der Planung über die Baugenehmigung bis zum Rohbau – Ihr neues Gebäude entsteht nach Ihren Vorstellungen.
Mehr erfahrenEin Festpreis, ein Zeitplan, ein Ansprechpartner – Sie ziehen ein, sobald der letzte Handgriff getan ist.
Mehr erfahrenBestehende Gebäude modernisieren, energetisch aufwerten und für die nächsten Jahrzehnte fit machen.
Mehr erfahrenFachgerechter Rückbau und Abriss als Grundlage für Ihr Neubau- oder Sanierungsvorhaben.
Mehr erfahrenDie genannten Leistungen beschreiben das grundsätzliche Angebot der SeBa Bauträger GmbH. Welche Gewerke, Materialien und Ausführungsstandards im Einzelfall enthalten sind, wird individuell in der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung des jeweiligen Projekts festgelegt.
Ablauf & Kalkulation
Ob Neubau, schlüsselfertiges Bauen, Renovierung oder Abriss: Vor Baubeginn steht eine nachvollziehbare Kosten- und Zeitplanung. Abschlagszahlungen orientieren sich am tatsächlichen Baufortschritt, sodass jederzeit klar ist, wofür gezahlt wird.
FAQ
Eine Übersicht zu Ablauf, Kosten und Zuständigkeiten. Fragen zu einem bestimmten Leistungsbereich sind ausführlich auf der jeweiligen Unterseite beantwortet.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Dabei geht es um das Grundstück oder Bestandsgebäude, die gewünschte Nutzung, erste Vorstellungen zu Größe und Ausstattung sowie den zeitlichen Rahmen. Erst danach lässt sich sinnvoll einschätzen, welcher Leistungsumfang und welche Kalkulation realistisch sind.
Dieses Erstgespräch findet nach Möglichkeit vor Ort statt, damit sich die örtlichen Gegebenheiten direkt einschätzen lassen. Es entstehen dabei keine Kosten und keine Verpflichtung – am Ende steht eine erste, unverbindliche Einschätzung zu Machbarkeit, Zeitrahmen und Kostenrahmen.
Nein. Gerade am Anfang reichen ein Grundstück, ein Bestandsgebäude oder eine grobe Vorstellung vom gewünschten Ergebnis völlig aus. Entscheidend ist, dass die Ausgangslage möglichst genau beschrieben wird. Gemeinsam wird anschließend geklärt, welche Planung sinnvoll ist und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Oft verändert sich das Bild ohnehin erst im Planungsprozess: Was zunächst wie ein einfacher Umbau wirkt, kann sich als umfangreicheres Vorhaben entpuppen – und umgekehrt. Deshalb lohnt sich der offene Austausch mehr als der Versuch, im Vorfeld schon alles im Detail festzulegen.
Die Bauzeit hängt von Umfang, Genehmigungslage und Witterung ab. Ein Neubau umfasst in der Regel Planung, Genehmigungsverfahren, Rohbau und Ausbau; eine Renovierung kann je nach Umfang deutlich kürzer ausfallen. Ein realistischer Zeitplan wird vor Vertragsschluss gemeinsam festgelegt.
Während der Bauphase informieren regelmäßige Baustellenberichte über den aktuellen Stand. Verzögerungen, etwa durch Witterung oder Lieferzeiten, werden offen kommuniziert, sodass keine bösen Überraschungen entstehen.
Neubau beschreibt die Errichtung eines Gebäudes von Grund auf, wahlweise bis zum Rohbau oder in Teilausbaustufen. Schlüsselfertiges Bauen geht darüber hinaus: Hier wird das Gebäude bis zur Bezugsfertigkeit fertiggestellt, inklusive Innenausbau, Haustechnik und Endreinigung – übergeben wird ein Haus, in das direkt eingezogen werden kann.
Welche Variante infrage kommt, hängt von Eigenleistungswunsch, Budget und Zeitrahmen ab und wird individuell besprochen.
Vor Baubeginn steht eine detaillierte Kosten- und Leistungsbeschreibung, in der alle vereinbarten Gewerke und Ausstattungsstandards aufgeführt sind. Die Zahlung erfolgt in Abschlägen entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt – so ist jederzeit nachvollziehbar, wofür bereits gezahlt wurde.
Zusätzliche Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor Ausführung separat kalkuliert und bestätigt, damit keine unerwarteten Positionen entstehen.
Die Zusammenstellung und Einreichung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Unterlagen kann im Rahmen der Planungsleistung übernommen werden. Der konkrete Umfang – etwa Bauantrag, Statik oder Nachweise zur Energieeffizienz – wird individuell mit dem Bauherrn vereinbart.
Bearbeitungszeiten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde liegen außerhalb des Einflussbereichs der SeBa Bauträger GmbH und werden bei der Zeitplanung als Unsicherheitsfaktor berücksichtigt.
Änderungswünsche sind grundsätzlich möglich, sofern sie technisch umsetzbar und mit dem laufenden Bauablauf vereinbar sind. Sie werden vor Umsetzung hinsichtlich Mehrkosten und Auswirkung auf den Zeitplan geprüft und schriftlich bestätigt.
So bleibt für beide Seiten nachvollziehbar, welche Anpassung wann vereinbart wurde und wie sie sich auf Kosten und Bauzeit auswirkt.
SeBa Bauträger GmbH realisiert Bauprojekte in Bad Oeynhausen und der weiteren Region Ostwestfalen-Lippe. Der genaue Einzugsbereich richtet sich nach Anfahrtsweg, Projektgröße und verfügbaren Kapazitäten.
Bei Vorhaben außerhalb dieses Kerngebiets lohnt sich eine kurze Nachfrage im Erstgespräch, ob und zu welchen Konditionen eine Umsetzung möglich ist.
Hilfreich sind vorhandene Unterlagen zum Grundstück oder Bestandsgebäude, etwa ein Lageplan, Grundrisse oder ein Grundbuchauszug, sowie eine grobe Vorstellung von Umfang und gewünschtem Zeitrahmen. Zwingend notwendig ist davon jedoch nichts.
Auch ohne vollständige Unterlagen lässt sich im Gespräch klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind und welche Informationen im nächsten Schritt beschafft werden sollten.
Erste Kosteneinschätzungen im Vorfeld dienen der groben Orientierung und sind freibleibend, solange keine vollständige Leistungsbeschreibung vorliegt. Verbindlich wird ein Angebot erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung auf Grundlage der abgestimmten Planung.
Ab diesem Zeitpunkt sind Umfang, Ausstattung und Preis für beide Seiten verbindlich festgehalten und Grundlage des weiteren Bauablaufs.
Je nach Gewerk und Projekt kommen sowohl eigene Kräfte als auch sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer zum Einsatz. In jedem Fall liegt die Bauleitung und Koordination durchgehend bei SeBa Bauträger GmbH.
Für den Bauherrn bedeutet das: ein Ansprechpartner für alle Gewerke, unabhängig davon, welches Unternehmen die einzelne Leistung konkret ausführt.
Die Bauleitung begleitet die Ausführung durch regelmäßige Kontrollen der einzelnen Bauabschnitte, bevor der nächste Schritt freigegeben wird. Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung werden dabei frühzeitig erkannt und korrigiert.
Zusätzlich fließen Erfahrungswerte aus vorangegangenen Projekten in die laufende Qualitätssicherung ein, etwa bei der Auswahl von Materialien und Ausführungsdetails.
Reklamationen und Beschwerden werden direkt an den zuständigen Projektverantwortlichen gerichtet und von dort zeitnah geprüft. Ein fester Ansprechpartner sorgt dafür, dass Anliegen nicht in verschiedenen Zuständigkeiten verloren gehen.
Bei Mängeln nach der Abnahme gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen; SeBa Bauträger GmbH erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, bevor weitere Schritte besprochen werden.
Es gibt keine feste Mindestgröße. Ob ein Vorhaben sinnvoll umgesetzt werden kann, hängt weniger von der Projektgröße als von Umfang, Aufwand und verfügbaren Kapazitäten zum jeweiligen Zeitpunkt ab.
Im Zweifel lohnt sich eine kurze Anfrage, auch bei kleineren Vorhaben wie einem Teilrückbau oder einer punktuellen Modernisierung.
Ja, die vier Leistungsbereiche lassen sich je nach Vorhaben sinnvoll miteinander verbinden, etwa Abriss und anschließender Neubau oder Renovierung mit schlüsselfertigem Innenausbau. Die Übergänge werden dabei durchgehend von SeBa Bauträger GmbH koordiniert.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Ausgangszustand des Grundstücks oder Gebäudes sowie den Zielen des Bauherrn ab und wird individuell besprochen.
Der Schwerpunkt von SeBa Bauträger GmbH liegt auf der Ausführung von Bauprojekten. Eine erste orientierende Einschätzung zu Machbarkeit und Kostenrahmen ist im Rahmen des unverbindlichen Erstgesprächs möglich.
Eine losgelöste, dauerhafte Beratungsleistung ohne Bezug zu einem konkreten Bauvorhaben gehört hingegen nicht zum regulären Leistungsangebot.
Eine durchgehende Anwesenheit ist nicht notwendig. Wichtige Entscheidungen und Termine, etwa zur Abnahme, werden rechtzeitig angekündigt, sodass eine Teilnahme planbar ist.
Regelmäßige Baustellenberichte halten Bauherren, die nicht ständig vor Ort sein können oder möchten, über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Referenzbesichtigungen sind nach Absprache und im Rahmen der Zustimmung der jeweiligen Eigentümer grundsätzlich möglich. Aus Rücksicht auf deren Privatsphäre erfolgt dies nicht standardmäßig, sondern auf individuelle Anfrage.
Alternativ lassen sich Ausführungsstandard und Materialqualität auch anhand von Beispielen und im persönlichen Gespräch nachvollziehbar erläutern.
Ja, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Grundstücken lassen sich Bauvorhaben in mehrere Abschnitte unterteilen, etwa um Investitionen zeitlich zu staffeln. Die Planung berücksichtigt dabei die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Abschnitten.
Für Kapitalanleger mit mehreren Objekten lässt sich zudem prüfen, ob und in welcher Reihenfolge eine gebündelte Umsetzung sinnvoll ist.
Abschlagsrechnungen werden per Überweisung auf das im Vertrag genannte Geschäftskonto beglichen. Andere Zahlungswege werden im Einzelfall auf Anfrage geprüft.
Jede Abschlagsrechnung weist den zugehörigen Bauabschnitt aus, sodass die Zahlung jederzeit dem tatsächlichen Baufortschritt zugeordnet werden kann.
Angaben zu Bauzeiten, Kosten und Genehmigungsverfahren dienen der ersten Orientierung. Maßgeblich sind die individuelle Leistungsbeschreibung, die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie die konkrete Vereinbarung im Einzelfall.
Kontakt
Vielleicht geht es um ein Grundstück für den Neubau, ein schlüsselfertiges Haus, die Renovierung eines Bestandsgebäudes oder einen fachgerechten Abriss. Eine kurze Nachricht reicht für den Anfang.
+49 (0) 5731 - 868 90 03
SeBa Bauträger GmbH
Königstraße 43a
32547 Bad Oeynhausen
Deutschland
Baran Günay
Telefon: +49 (0) 5731 - 868 90 64
Mobil: +49 (0) 151 - 524 14 009
Fax: +49 (0) 5731 - 868 90 03
E-Mail: info@seba-bautraeger.com
Website: www.seba-bautraeger.com
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
Registernummer: HRB 18202
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE422021740
Mediengestaltung Bielefeld – www.mediengestaltung-bielefeld.de
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Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SeBa Bauträger GmbH, Königstraße 43a, 32547 Bad Oeynhausen, nachfolgend SeBa genannt, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Neubau, schlüsselfertiges Bauen und Renovierung.
Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch mit Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit im jeweiligen Bauvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist die Person oder Gesellschaft, die mit SeBa einen Vertrag über die angebotenen Bauleistungen abschließt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SeBa stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Bauvertragsrechts der §§ 650a ff. BGB, bleiben von diesen AGB unberührt.
Ein Bauvertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Bau- bzw. Werkvertrags zwischen SeBa und dem Auftraggeber zustande.
Die auf der Website dargestellten Leistungen, Referenzbilder und Beschreibungen dienen der allgemeinen Information über das Angebot der SeBa Bauträger GmbH. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines individuellen Bauvertrages dar.
Kostenvoranschläge und Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
SeBa ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn die gewünschten Leistungen aufgrund fehlender Kapazitäten, technischer, rechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Gründe nicht angeboten werden können.
SeBa bietet Leistungen in den Bereichen Neubau, schlüsselfertiges Bauen und Renovierung an. Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
Welche Leistungen tatsächlich erbracht werden, richtet sich nach der individuellen Leistungs- bzw. Baubeschreibung zum jeweiligen Vertrag. Nicht jede auf der Website dargestellte Leistung ist automatisch Bestandteil jedes Bauvorhabens.
Der konkrete Leistungsumfang eines Bauvorhabens wird in einer individuellen Leistungs- bzw. Baubeschreibung festgehalten, die Bestandteil des jeweiligen Vertrags wird.
Die allgemeinen Beschreibungen auf der Website ersetzen keine individuelle Bau- oder Leistungsbeschreibung. Maßgeblich für Umfang, Ausstattung und Ausführungsstandard ist ausschließlich die im Einzelfall vereinbarte Beschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, werden grundsätzlich nicht geschuldet und können als Zusatzleistung gesondert beauftragt werden.
Soweit vereinbart, unterstützt SeBa bei der Erstellung und Einreichung der für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Die Erteilung einer Baugenehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde und außerhalb des Einflussbereichs von SeBa. Bearbeitungszeiten und behördliche Auflagen können den vereinbarten Zeitplan beeinflussen.
Verzögert sich der Baubeginn aufgrund eines behördlichen Verfahrens, verschiebt sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend, ohne dass hieraus Ansprüche gegen SeBa entstehen, soweit SeBa die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, beruhen Kostenangaben auf einer Kalkulation zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und stehen unter dem Vorbehalt tatsächlicher Mengen- und Massenermittlung nach Planungsabschluss.
Bei schlüsselfertigen Bauvorhaben wird in der Regel ein Festpreis auf Grundlage der vereinbarten Leistungs- und Baubeschreibung vereinbart. Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer Anpassung des Preises führen.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach einem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan, der sich am tatsächlichen Baufortschritt orientiert. Abschlagsrechnungen werden jeweils nach Abschluss des entsprechenden Bauabschnitts gestellt.
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über den Bau eines Gebäudes werden die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe und Fälligkeit von Abschlagszahlungen, insbesondere nach § 650m BGB, beachtet.
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist SeBa berechtigt, die Bauausführung bis zum Ausgleich fälliger Beträge nach vorheriger Ankündigung einzustellen, soweit der Verzug wesentlich ist.
Der Zeitplan für Baubeginn, Bauabschnitte und Fertigstellung wird vor Vertragsschluss individuell vereinbart und im Bauvertrag festgehalten.
Verzögerungen durch Witterungseinflüsse, behördliche Verfahren, Lieferengpässe bei Baustoffen, höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend, ohne dass SeBa hierfür verantwortlich gemacht werden kann.
SeBa informiert den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen möglichst frühzeitig und wirkt auf eine angemessene Anpassung des Zeitplans hin.
Der Auftraggeber stellt die für die Bauausführung erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Grundbuchauszüge, Vollmachten, Anschlussgenehmigungen und Entscheidungen zu Ausstattungsdetails.
Verzögert sich die Bauausführung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängert sich der Zeitplan entsprechend; hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden vor Ausführung hinsichtlich technischer Umsetzbarkeit, Mehrkosten und Auswirkung auf den Zeitplan geprüft.
Zusatzleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragsparteien ausgeführt. Ohne diese Bestätigung besteht kein Anspruch auf Ausführung der zusätzlichen Leistung.
Mündliche Absprachen auf der Baustelle sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit zeitnah schriftlich bestätigt werden.
Die verwendeten Materialien und der Ausführungsstandard richten sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Soweit keine konkrete Fabrikatsangabe vereinbart wurde, wählt SeBa handelsübliche Materialien in vergleichbarer Qualität aus.
Abweichungen von Musterbildern, Referenzabbildungen oder auf der Website dargestellten Beispielprojekten hinsichtlich Farbe, Struktur oder Maserung sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen möglich und stellen keinen Mangel dar.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle für die vereinbarte Bauausführung zugänglich ist, insbesondere hinsichtlich Zufahrt, Baustrom und Bauwasseranschluss, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
SeBa ist berechtigt, für die Bauausführung erforderliche Einrichtungen wie Baustelleneinfriedung, Gerüste oder Container auf dem Baugrundstück zu errichten und nach Bauabschluss wieder zu entfernen.
Nach Fertigstellung des vereinbarten Bauabschnitts bzw. des gesamten Bauvorhabens erfolgt eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber, bei der der Zustand des Bauwerks gemeinsam begutachtet und protokolliert wird.
Geringfügige Mängel, die den Gebrauch des Bauwerks nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme förmlich zu erklären oder berechtigte Gründe für eine Verweigerung mitzuteilen, gelten die gesetzlichen Regelungen zur stillschweigenden Abnahme.
Für Mängel der erbrachten Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, insbesondere die Regelungen des Bauvertragsrechts nach §§ 633 ff. BGB.
Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, ist SeBa zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, bevor weitergehende Mängelrechte geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und beginnt mit der Abnahme der jeweiligen Leistung.
Von SeBa gelieferte und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung im Eigentum von SeBa, soweit dies rechtlich zulässig ist und nicht durch den Einbau in das Grundstück ausgeschlossen wird.
Bis zur Abnahme trägt SeBa die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder Zerstörung des Werks, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
SeBa unterhält die für die Bauausführung üblichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung.
SeBa haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SeBa der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Kann eine Leistung aufgrund außergewöhnlicher und nicht von SeBa zu vertretender Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Lieferengpässe bei Baustoffen oder vergleichbare Ereignisse gehören. SeBa informiert den Auftraggeber über absehbare Auswirkungen möglichst frühzeitig.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die gesetzlichen Kündigungsrechte nach § 648 und § 648a BGB bleiben unberührt.
Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, bleibt SeBa der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen erhalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Kündigung sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
Soweit ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag zustande kommt, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert. Die gesetzlichen Regelungen über Beginn, Dauer, Ausübung und mögliche Ausschlüsse des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
SeBa legt Wert auf eine offene und lösungsorientierte Kommunikation. Beschwerden, Wünsche oder Hinweise zur Bauausführung können direkt an SeBa gerichtet werden und werden möglichst zeitnah geprüft.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung der SeBa Bauträger GmbH.
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SeBa als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
SeBa Bauträger GmbH
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Stand: 22.09.2026